Covid-19 (3.4.22)

Folgende Regelungen treten ab 3. April in Kraft:

  • Nach dem neu gefassten Bundesinfektionsschutzgesetz werden zukünftig in den meisten Bereichen nur noch allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen empfohlen.
  • Wir weisen Sie darauf hin, dass es zu individuellen Regelungen kommen kann. Bitte informieren Sie sich vorab über etwaige Einschränkungen und Maßnahmen.

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