Folgende Regelungen treten ab 3. April in Kraft:
- Nach dem neu gefassten Bundesinfektionsschutzgesetz werden zukünftig in den meisten Bereichen nur noch allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen empfohlen.
- Wir weisen Sie darauf hin, dass es zu individuellen Regelungen kommen kann. Bitte informieren Sie sich vorab über etwaige Einschränkungen und Maßnahmen.